Im Auftrag und mit Genehmigung des Österreichischen Wasserski und Wakeboard Verbandes (ÖWWV) und der BSO lädt der WSC „Wakesharks“ Marbach/D zum 1. Staatsmeisterschaftslauf Wakeboard/Boot im Rahmen des Austrian Wakeboard Cup 2020 ein.
Gleichzeitig findet im Zuge des „Danube Wakeboard Masters 2020“ der 2. Toustopp in Marbach/D statt.
Veranstaltungsort: | Donaustraße 35A, 3671 Marbach/D. |
Verein: |
WSC Marbach/D, Sektion Wasserski/Wakeboard Ansprechpartner: |
Regeln: |
Der Wettkampf wird gemäß den internationalen Regeln der Region EAME und den Additional Austrian Rules, zum download auf www.wakeboard.ag, im Freeride Modus ausgetragen. Aus Zeitersparnis und Fairness wird für jede Klasse, ausgenommen Open, nur eine Hantel mit Seil verwendet. |
Kategorie: |
Boys / Girls: Geburtsjahr 2006 oder jünger Mindestanzahl pro Klasse 3 Starter |
Qualifikation: | Die Veranstaltung ist frei für alle nationalen und internationalen Athleten. Alle Teilnehmer werden auch in der Austrian Wakeboard Cup und Danube Wakeboard Masters Gesamtwertung 2019 berücksichtigt. |
Judging: | Chief Judge: wird beim Ridersmeeting bekanntgegeben |
Official Tow Boat: | Mastercraft XT20 |
Driver: | Chiefdriver Günter “Kaily” Kail |
Anmeldung: |
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Online Anmeldeformular unter http://www.snowboard.at/wake/photos/transfers/anmeldungboot/ zu finden ist. Regulärer Nennschluss ist am Donnerstag, den 16.07.2020 um 24 Uhr. Spätere Nennungen gelten als Nachnennungen und sind bis zum 17.07.2020 bis 12 Uhr möglich. |
Nenngeld: |
Boys/Girls, Junior Men, Junior Ladies € 30,00.—
Amateure, Open Men, Open Ladies, Masters € 35,00.— Nachnennungen aller Klassen € 40,00.— Die Nenngebühr beinhaltet:
|
Training: | Am Freitag stehen jedem Rider zwischen 09 Uhr und 19 Uhr 5 Minuten Training zur Verfügung. Alle weiteren Trainingminuten (à 2,00 EUR/Min) können individuell vereinbart werden. Alle Anmeldungen, die nach 18 Uhr eintreffen, können für das Freitragtraining nicht mehr berücksichtigt werden. Aus organisatorischen Gründen kann am Samstag vor dem Rennen kein Training mehr durchgeführt werden. |
Haftung: | Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- od. Vermögensschäden gegenüber Wettkämpfern, Schiedsrichtern, Offiziellen, Helfern oder dritten Personen. Alle Wettkämpfer nehmen in jeder Beziehung auf eigene Gefahr teil, auch wenn sie sich außerhalb des Wettkampfes engagieren, z. B. im Rahmenprogramm. Mit der Teilnahme verzichten die Läufer auf jegliche Forderungen von Ansprüchen aus allen Schadensfällen, die direkt oder indirekt durch die Veranstaltung entstehen. Alle Teilnehmer müssen Unfall - bzw. Haftpflichtversichert sein. Die Anforderungen an den Zustand und die Sicherheitsmaßnahmen der Wettkampfstrecken richten sich nach den jeweils gültigen Bestimmungen des Internationalen Wasserski & Wakeboard Verbandes (IWWF) Region EAME, des Nationalen Wasserskiverbandes (ÖWWV), dem jeweils gültigen Reglement und Austragungsmodus des ÖWWV und der jeweils gültigen Vereinbarung (Pflichtenheft)zwischen dem Organisationskomitee (OK) und dem ÖWWV, wobei die Anordnungen des jeweiligen Schiedsrichters maßgebend sind. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, eigene Bemängelungen dem Schiedsrichter vorzutragen. Mit seinem Start gibt der Wettkämpfer zu erkennen, dass der gegebene Zustand der Wettkampfstrecke und die vorhandenen Sicherheitsvorkehrungen als geeignet und ausreichend anerkannt werden. Eine darüber hinaus gehende Haftung für einen bestimmten Zustand der Wettkampfstrecke oder bestimmte Sicherheitsvorkehrungen übernimmt der Veranstalter nicht. Alle Athleten bekommen die Haftungserklärung bei der Anmeldung Vorort zur Unterschrift vorgelegt. |
Proteste: | Proteste können innerhalb von 30 Minuten nach Veröffentlichung der Ergebnislisten gegen eine Protestgebühr von 50 EURO beim Chiefjudge eingebracht werden. |